Durchgängige und verlässliche individuelle Beratung und Information der Eltern von Anfang an durch die Klassenleitung.
Mindestens ein verbindliches Elterngespräch mit den Eltern auf der Grundlage von Lern- und Entwicklungsdokumentationen.
Zusätzliche Beratung durch besonders ausgebildete Beratungslehrkräfte.
Die zusätzliche Beratung im vierten Schuljahr hat den Status eines besonderen Beratungsverfahren. Dieser Service für die Eltern erfolgt auf ihren Wunsch, ebenso legen die Eltern den Umfang der zusätzlichen Beratung fest.
Ablauf:
Jahrgangs- und stufenübergreifend werden pädagogische Elternseminare und Workshops angeboten.
Flankierend gibt es verstärkte Fortbildungsangebote für alle pädagogischen Fachkräfte, u.a. zur Erweiterung der Gesprächführungskompetenz.